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Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Seit dem 1. Januar 2021 können Privatpersonen als ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG) Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) zu Hause unterstützen und die pflegenden Angehörigen entlasten. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu 131 Euro monatlich.
Zu den Aufgaben von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen gehören die Begleitung zu Arztterminen oder bei Behördengängen, die Unterstützung beim Kochen, Einkaufen und im Haushalt (z.B. Wäsche waschen, Reinigung der Wohnung) sowie Hilfe bei der Organisation des Pflegealltags. Wer sich in der ehrenamtlichen Alltagsbegleitung engagieren möchte muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf nicht bis zum 2. Grad verwandt mit der pflegebedürftigen Person sein oder in häuslicher Gemeinschaft mit ihr leben. Eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung wird empfohlen. Um von der Pflegekasse als ehrenamtlich tätige Einzelperson anerkannt zu werden, ist außerdem die Teilnahme an einer 8 UE Schulung nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG notwendig. Eine solche Schulung bietet das Landratsamt Landshut nun zum ersten Mal in Kooperation mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Niederbayern an.
Schulung nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Donnerstag, 16.10.2025, 09:00 - 16:00 Uhr
Ahornhof Ergolding (Gemeinschaftsraum), Bargrabenstraße 8, 84030 Ergolding
Interessierte können sich bis Donnerstag, 02.10.2025 bei Elisabeth Strasser, der Seniorenbeauftragten des Landkreises Landshut, unter Tel.: 0871 408 2116 oder per Email an elisabeth.strasser@landkreis-landshut.de anmelden. Das kostenfreie Schulungsangebot richtet sich in erster Linie an Bürger/-innen mit Wohnsitz im Landkreis Landshut, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.einzelperson-bayern.de.
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