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Für den Friedhof Weng/Veitsbuch ist die Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar zuständig.
Die Grabgebühren betragen für eine Nutzung von 15 Jahren:
Friedhof Veitsbuch alter Teil
Friedhof Veitsbuch neuer Teil
Familiengrab: 145,00 €
Familiengrab: 185,00 €
Einzelgrab: 72,50 €
Einzelgrab: 92,50 €
Weitere Gebühren sind in der Friedhofssatzung vorgesehen, u. a. für Fundamentherstellung, Leichenhausbenutzung, Grabmalerrichtung, Verwaltungskosten, etc.
Mehr Info: nina.kaeufl@vg.woerth-isar.de
Trotz Trauer und des Schmerzes über den Tod eines Angehörigen lassen sich wegen bestehender Rechtsvorschriften bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit dem Todesfall nicht umgehen. Das Folgende soll deshalb darüber informieren, was bei einem Sterbefall zu tun ist.
Tritt der Tod zu Hause ein, so muss zunächst sofort ein Arzt benachrichtigt werden, damit der Totenschein ausgestellt werden kann. In Krankenhäusern und Altenheimen wird dies von dort veranlasst.
Das Bestattungsinstitut übernimmt alle Vorbereitungen der Bestattung (Einsargung, Überführung usw.) und auf Wunsch der Angehörigen auch die notwendigen behördlichen Formalitäten, insbesondere die Anzeige und die Veranlassung der Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.
Der Sterbfall ist beim Standesamt spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Falls dieser Tag auf einen Samstag fällt, muß die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
Benötigte Dokumente:
Das Standesamt stellt die benötigten Sterbeurkunden aus, davon je 1 gebührenfreie Urkunde für Krankenkasse und Rentenzwecke.
Erwerb und Auskünfte bei der Friedhofsverwaltung
Bestattungszeitpunkt und –ablauf klären mit dem Pfarrer
Abmeldung Krankenkasse und Rentenversicherung
Lebensversicherung und Unfallversicherung benachrichtigen
Innerhalb 8 Tagen möglich, wenn bereits Rente gezahlt wurde Auskunft erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft, Zi. E 02
Antragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit Vorlage des Versicherungsverlaufes, Rentenversicherungsnummer und Sterbeurkunde auch bei der Verwaltungsgemeinschaft, Zi. Nr. E 02, möglich.
Um Zugriff auf Konten oder Versicherungen zu erhalten, benötigen Sie einen Erbschein. Diesen stellt das Nachlassgericht (im Amtsgericht) auf Antrag aus (Sterbeurkunde mitnehmen).
Nachlaß regeln, Testament eröffnen (Notar bzw. Nachlassgericht einschalten)
Eventuell Versorgungsamt, Sozialamt, Vormundschaftsgericht (Betreuung) benachrichtigen.
Versicherungen, Abonnements, Wasser, Strom, Telefon, Wohnung usw. abmelden bzw. kündigen.
Bankvorgänge stoppen (Abbuchungen, Daueraufträge)
Rechnungen aufbewahren, können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
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VG
Postau
Weng
Wörth a.d. Isar
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