Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar 

29. Sep. 2026

Aufmessen der Geschossflächen in der Gemeinde Postau

 

Die Gemeinde Postau benötigt zur Erstellung einer rechtssicheren Beitragskalkulation für die Verbesserungsmaßnahmen der Entwässerungseinrichtung (Neubau einer Kläranlage) sämtliche Grundstücks- und Geschossflächen des gesamten Einzugsgebietes, welche  durch das Kommunalberatungs- und Vermessungsbüro,  Stefan Bieramperl aus 84082 Laberweinting, ermittelt bzw. aktualisiert werden sollen.

 

Die Ermittlung der Grundstücksflächen erfolgt aus dem Grundbuch bzw. aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch des Vermessungsamtes. Die Geschossfläche wird nach folgendem Maßstab entsprechend des Satzungsmusters des Bayerischen Innenministeriums ermittelt:

 

  1. Hauptgebäude in den Außenmaßen in allen Geschossen (Keller-, Erd-, Oberge­schoss(e) und Dachgeschoss).

 

  1. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Entwässerungseinrichtung auslösen oder angeschlossen sind.

 

Sämtliche genannten Gebäude bzw. Geschosse werden in den Außenmaßen erfasst, bei Keller- und Dachgeschossen (Teilausbau, Teilunterkellerung) sind auch Messungen im Inneren des Gebäudes erforderlich. Die Arbeiten werden täglich von ca. 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattfinden. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer nicht möglich. Sollten die Mitarbeiter des Vermessungsbüros nach mehrmaligen Versuchen Niemanden antreffen, so wird mit dem Grundstückseigentümer ein Termin vereinbart.

 

Die persönliche Anwesenheit des Grundstückseigentümers während der Aufmessarbeiten ist nicht unbedingt erforderlich. Es kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, welche bei den Aufmessarbeiten anwesend sein soll. Eine Unterschrift braucht nicht geleistet zu werden. Zur Kontrolle wird von der Gemeinde dem Grundstückseigentümer nach Abschluss der Aufmessarbeiten ein Aufmassblatt zugestellt, aus welchem die ermittelte Geschossfläche hervorgeht.

 

Für die Aufmessarbeiten entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten.

 

Die Gemeinde Postau hat oben genanntes Vermessungsbüro mit der Ermittlung bzw. Aktualisierung der Geschossflächen beauftragt. Es wird gebeten, den Vertretern des Büros, welche sich durch eine Vollmacht von der Gemeinde Postau ausweisen können, Zutritt zu den Gebäuden zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

 

Mit den Vermessungsarbeiten soll am 05.10.2026 begonnen werden, sofern dies witterungs­bedingt möglich ist.

 

Für Rückfragen steht die Gemeinde Postau per E-Mail unter bauamt@vg.woerth-isar.de, gerne zur Verfügung.

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